Hausbau #1: Die Hausnummer- bzw. Lachnummer-Story

Wir haben ein Haus gebaut und wohnen nun endlich drin. Es gibt hier viel zu berichten, aber bevor es überhaupt richtig los ging, gab es schon die erste schier unglaubliche Geschichte. Es ist die Geschichte unserer Hausnummer und wie wir letztendlich doch dazu kamen.

Kurz und knapp: Bei manchen Behörden kann man nicht geradeaus zählen. Ein heilloses Durcheinander entsteht, der Bürger soll für dumm verkauft werden, und und und. Lies mehr hier …

Noch vor dem ersten Spatenstich muss so einiges erledigt werden. Hat man sich für einen Bauträger entschieden, so möchte der – so war es jedenfalls bei uns – Stellungnahmen der Versorger haben. Das bedeutet, man stellt eine Anfrage an den lokalen Strom-Netz-Anbieter, an die Telekom (oder andere die das Baugebiet erschlossen haben), an die Trink- und Abwasserwirtschaft, und bittet um “Stellungnahme”. In solch einer Stellungnahme steht dann drin, wo die Kabel/Rohre liegen, wie angeschlossen werden kann, ggf. was das grob kostet, was nicht gemacht werden darf usw. Alles wichtige Informationen zu haben.

Da wir einen Neubau in einem neu erschlossenen Wohngebiet planten, gab es dort noch keine Hausnummern für die Grundstücke, sondern wir hatten nur unsere Flurstücknummer.

Die Bauherren-Hotline der Telekom hat (bei mir jedenfalls) auch sehr gut funktioniert. Allerdings kann die Telekom mit “Flurstücknummern” nichts anfangen. Die brauchen immer zwingend eine Straße und Hausnummer.

Ja welche Hausnummer haben wir?

In den meisten Fällen ist das mit der Hausnummer ja klar. In unserem Fall aber hat unser einer Nachbar die Hausnummer 28, dann kam unser leeres Baugrundstück, dann noch eines und dann die Hausnummer 29. Das war schonmal merkwürdig.

Da ich zu der Zeit oft im Ausland war, dachte ich, eine Anfrage per E-Mail ist den Versuch wert. Die E-Mail Adresse gabs auf der städtischen Webseite www.bad-langensalza.de genau da beim Bauamt wo sie sein sollte. Ich war beeindruckt. Also schrieb ich der guten Dame eine kurze E-Mail mit der Anfrage nach dem Motto: “Die Telekom braucht eine Hausnummer von mir, damit die mir eine Stellungnahme aushändigen können. Wo bekomme ich eine Hausnummer her?” (natürlich besser formuliert)

Prompt bekam ich eine Antwort – ich war wieder beeindruckt. Das funktioniert ja mit den E-Mails usw. In der Antwort hieß es so ungefähr: “Den Antrag stellen Sie bei mir formlos.”

Prima dachte ich; dann schrieb ich also fix einen formlosen Antrag, unterschrieb den, und schickte ihn sogleich eingescannt per E-Mail wieder zurück. Knapp eine Woche später bekam ich einen Brief – ich war nochmals beeindruckt – in dem dann folgendes drin stand:

(ein Auszug)

Das ist ja schonmal interessant, dachte ich. Neben mir ist die Hausnummer 28, dann ich mit der 23, dann frei, dann die 29. Merkwürdig, aber gut, die wissen schon was sie tun. Dachte ich mir.

Ja gibt’s die schon!?

Also rief ich wieder bei der Telekom an und bat nun mit meiner neuen Hausnummer 23, um Stellungnahme. Die gute Dame an der Strippe meinte dann aber schnell: “Moment. Sie haben doch schon einen Auftrag. Der ist auch bereits ausgeführt und angeschlossen. Bei Ihnen liegt doch schon alles!” Meine kurze Antwort: “Bei mir liegt nüschts!”

Allerdings konnte ich mir schon denken, wer die 23 hat. In unserem Baugebiet lag genau zwischen der Hausnummer 22 und der 24 eine noch aktive Baustelle eines Einfamilienhauses. Also bin ich dort hin und habe die Bauherrin ausfindig gemacht. Diese war verwundert, dass man extra eine Hausnummer beantragen muss, denn schließlich hatte sie einen Bauantrag mit der Hausnummer 23 abgegeben, dem auch stattgegeben wurde und so sah alles rechtens aus. Dennoch hat sie sich bei der Stadt erkundigt und siehe da, die 23 war wohl nicht ihre Hausnummer. Obwohl ihr Grundstück zwischen der 22 und der 24 lag. Sie solle doch auch einen formlosen Antrag stellen usw. Daraufhin erhielt unsere (zukünftige) Nachbarin die Hausnummer 19 zugewiesen.

Es ergab sich wieder eine interessante Konstellation mit der Hausnummernfolge: …, 22, 19, 24, 25, 26, 27, 28, 23, ??, 29, usw. Den Postboten der da durchblickt möchte ich sehen!

Nun gut, dachte wahrscheinlich meine Nachbarin (so wie ich), die werden schon wissen was sie tun. Also versuchte sie bei der Telekom ihre Adresse zu ändern (damit die 23 wieder frei wird und ich dann auch meine Stellungnahme beantragen kann). Die guten von der Telekom meinten dann zu ihr: “Moment mal! Die Hausnummer 19 gibts schon. Der Anschluss liegt schon seit 2 Jahren!”.

Ich denke mal, dieses Wirrwar wurde dann dem städtischen Bauamt mehr oder weniger (wohl eher weniger) diplomatisch mitgeteilt. Die haben also gemerkt, was für ein Durcheinander sie fabriziert haben und es ging fortan nach dem Motto: “Kommando zurück!” Die Nachbarn mit der Hausnummer 19 und 23 konnten diese behalten, obwohl sie keinen Antrag gestellt hatten und die Nummern quasi gar nicht “existierten”. Mir wurde ein neuer Bescheid zugeschickt, mit folgendem Inhalt:

(ein Auszug)

Ich sollte nun also ab sofort die Hausnummer 28a haben. Das wäre ja eigenlicht OK gewesen, aber ich mag nunmal die 23 einfach. Abgesehen davon war die ganze Geschichte einfach nur lächerlich. Als ich dann in dem Brief las, dass es möglich sei Widerspruch einzulegen, dann habe ich von diesem Recht gebraucht gemacht.

Knapp eine Woche später kam eine tolle Antwort auf meinen Widerspruch. Man konnte förmlich die Entrüstung über mich zwischen den Zeilen lesen. Auf satten zwei A4-Seiten wurde mir klar gemacht, dass mein Widerspruch niederschmetternd abgelehnt wurde. Zwischen den Zeilen aber klang durch, wie man es nur wagen kann Widerspruch einzulegen. Abgesehen davon, stand allerdings auch folgendes drin:

(ein Auszug)

Insbesondere diese Geschichte von “Grundstücksteilungen/-zusammenlegungen” ist schlichtweg falsch. Das gilt vor allem im Bereich aller Grundstücke von der Hausnummer 21 aufwärts. Als ganz normaler Bürger fragt man sich dann, wie man der Politik (obwohl das eigentlich nichts mit Politik zu tun hat; ist es dennoch menschlich das zu verbinden) und den Behörden noch glauben kann. Man fühlt sich einfach nur verhöhnt.

Nun gut, somit behielt ich eben meine Hausnummer 28a, die wir noch bis heute haben.

Nach 28a und vor 29 kommt was?

Genau das habe ich mich gefragt, denn unsere Nachbarn hatten auch noch keine Nummer. Wir waren voll gespannt, was sie denn bekommen würden, denn am logischsten – jedenfalls für uns geradeaus zählende Menschen – wäre dort die 28b gewesen. Aber wie wir vorher schon erleben durften, es hätte ja auch die 42 oder sonst etwas werden können.

Nichts dergleichen passierte. Sie bekamen die 29a. Nun liest sich die Hausreihenfolge also: 28, 28a, 29a, 29, 30, 31. Dies verstärkte nicht wirklich mein Vertrauen in die Fähigkeit so mancher im Dienste der Bürger.

Alles hätte so viel einfacher sein können

Erinnern wir uns, bevor alles los ging mit der Hausnummer-geschichte war die Ausgangsreihenfolge so: …, 28, (unsere Baustelle), (Nachbar’s Baustelle), 29.

Interessanterweise erinnerte ich mich aber auch, dass unsere Nachbarn in der 29 noch Jahre bevor wir angefangen haben zu bauen, kurzzeitig die Hausnummer 31 an ihrem Haus hatten. Logischerweise, wäre das die korrekte Zählweise gewesen, welche u.a. auch vom Voreigentümer der Grundstücke (der LEG des Freistaats Thüringen) intern und inoffiziell genutzt wurde. Vor Jahren wohlgemerkt. Wäre dies so geblieben, dann hätten wir alle diese tolle Geschichte heute nicht lesen können. Es wäre ganz normal diese Reihenfolge gewesen: …, 28, 29 (unsere Baustelle), 30 (Nachbar’s Baustelle), 31, etc.

Aber nein, so kam es natürlich nicht. Es muss wohl so gewesen sein, dass auch unsere Nachbarn darauf hingewiesen worden, dass diese doch bitteschön eine Hausnummer bei dem Amt beantragen mögen. Nur die haben das Recht (was natürlich auch stimmt) solche Nummern heraus zu geben. Allerdings wäre auch die Fähigkeit geradeaus zu zählen eine gute Eigenschaft gewesen, die hier definitiv von Nutzen gewesen wäre. Denn wider erwarten, haben unsere Nachbarn die 29 bekommen, wodurch nun weiteres Verwirren bei uns und anderen  gestiftet wurde.

Nachfolgend noch ein Überblick aus dem öffentlichen “Geoproxy” Kartenmaterial des Landes Thüringen, wo man sehr schön die Flurstücke (also in unserem Fall die Grundstücke) mit deren Hausnummern sieht.

(Auszug aus dem öffentlichen Geoproxy Portal Thüringen)

Wie man sehr gut erkennen kann gibt es zwischen der 33 und der 36 eine Lücke von 2 Hausnummern. Nun könnte man sich fragen, wo die hätten sein sollen…

 

Wunschdenken

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Angestellten der Behörden alles richtig machen wollen. Sie machen einen wichtigen Job und dieser ist bestimmt auch nicht ganz einfach und erfordert besondere Qualifikationen. Es ist allerdings nicht förderlich für das Vertrauen der Bürger in die Politik und die Behörden, wenn derartige Angelegenheiten einfach nur Kopfschütteln und Unverständnis bei uns Bürgern verursachen. Eine Hausnummer ist eigentlich eine verschwindend kleine Angelegenheit im Vergleich zu den großen Problemen die unsere Zivilisation eigentlich bewältigen muss. Es sollte absolut keinen Grund geben einen Artikel hierüber zu verfassen; der auch noch knapp 1.500 Wörter umfasst. Von daher wünsche ich mir einen gewissenhafteren Umgang mit den Bürgern, im Wohle der Bürger und zum Vorteil der Bürger. Denn das ist mein Verständnis von Dienern des Volkes.

 

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Rechtsschutz mit Bauherrenrechtsschutz

Wie sich das als guter Deutscher gehört, hat man so einiges an Versicherungen. Nachdem ich bereits meine erste private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte (man weiß ja nie was Kinder so kaputt machen können), dann auch die Autoversicherung (hier gibts übrigens günstige), und Krankenversicherung sowieso; habe ich nun auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Da sich ja unsere Hausbau-Geschichte ewig hinzieht und es gemischte Signale von verschiedenen Behörden gibt, dachte ich mir: “Man weiß ja nie. Es ist besser vorbereitet zu sein.”

Um ggf. gegen bestimmte Entscheidungen und / oder unterschiedliche Auffassungen von Bau-relevanten Behörden wirksam vorgehen zu können, war es essenziell, dass der Rechtsschutz einen Bauherrenrechtsschutz beinhaltet. Wie ich nämlich feststellen musste, ist ein Rechtsschutz in Baufragen bei fast allen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Genauso wie manch andere ggf. teuere Angelegenheiten wie beispielsweise Unterhalt, Ehe, usw. Außerdem beinhaltet der Bauherrenrechtsschutz auch ggf. auftretende Ungereimtheiten nicht nur mit Behörden sondern auch mit dem Bauträger. *Klopf-auf-Holz*, aber sowas kann ja auch von Vorteil sein.

ARAG oder ÖRAG

Im Prinzip gibt es nur zwei Versicherer die Rechtsschutzversicherungen mit Bauherrenrechtsschutz anbieten. Diese sind die ÖRAG sowie die ARAG.

1. Option: ÖRAG

Die ÖRAG als Mitglied im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe gibt allerdings nur Bauherrenrechtsschutzversicherungen an Kunden heraus, die auch beispielsweise ein Finanzierungsprodukt bei den Sparkassen haben. Wer dies nicht hat, der bekommt auch keinen Bauherrenrechtsschutz. Das genaue Produkt bei der ÖRAG heißt: “Bauherren-Rechtschutz”

2. Option: ARAG

Die ARAG wiederum ist der größte deutsche Versicherungskonzern, der in Familienbesitz ist. Ich mag ja prinzipiell Familienunternehmen. Für wen also die ÖRAG nicht in Frage kommt, der kann getrost zu der ARAG greifen. Deren Produkt heißt in dem Fall: “ARAG Privatrechtsschutz PREMIUM” mit extra “Rechtsschutz im privaten Immobilienbereich”. Hinweis: Nur in der Premium-Variante ist auch der Bauherrenrechtsschutz inbegriffen.

FAZIT

Die Preise für beide sind in etwa gleich und beide Firmen sind generell sehr gut beim Rechtsschutz aufgestellt.  Die ÖRAG ist wohl ein klein wenig günstiger, dafür kommt die allerdings nicht für jeden in Frage. Bei der ARAG gibt es eine Kombi-Selbstbeteiligungs-Option bei der man z.B. €300 Selbstbeteiligung hat, welche sich aber auf €150 verringert wenn man einen von der ARAG empfohlenen Anwalt verwendet. Da ich sowieso keinen Anwalt kenne und auf deren Empfehlung angewiesen bin, war dies meine Option. Die Kosten liegen bei ca. €224 pro Jahr und pro Fall würden halt noch je €150 fällig werden.

Außerdem kann ein Rechtsschutz auch gut sein, falls sich jemand durch einen meiner Blog Posts oder Kommentare in sozialen Medien beleidigt fühlt — obwohl das natürlich nie meine Absicht ist. Aber wie gesagt, man kann ja nie wissen.

Falls jemand einmal Rechtsschutztarife durch rechnen möchte, kann er oder sie dies hier gern auf dem Rechtsschutz-Vergleichsrechner von Tarifcheck24 tun. Das ist immer ein guter Startpunkt, um ein Gefühl für aktuell verfügbare Tarife zu bekommen.

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